Konzept zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht
„…die Covid-19-Pandemie hat dazu geführt, dass große Teile des sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens auch in Nordrhein-Westfalen zeitweise heruntergefahren werden mussten. Dies war zur Eindämmung des Infektionsgeschehens erforderlich. Die damit verbundene vorübergehende Schließung von Schulen hat Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen sowie die Bildungsadministration vor bisher unbekannte Herausforderungen gestellt, denen alle Beteiligten mit erheblichem Engagement begegnet sind.
Die letzten Monate haben gezeigt, dass ein enormes Innovationspotenzial kreativer Ideen und Initiativen im Bildungsbereich vorhanden ist. Es wird schon heute deutlich, dass diese neuen Impulse für die Bildungslandschaft über die Corona-Krise hinaus weiter wirksam bleiben werden.
Auch wenn der exakte Verlauf des kommenden Schuljahres aufgrund des nach wie vor bestehenden Infektionsgeschehens nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden kann, soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen nach den Sommerferien wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Sollte dies wegen des weiterhin notwendigen Infektionsschutzes nicht vollständig möglich sein, so findet Distanzunterricht statt. In diesen Fällen ist der Distanzunterricht dem Präsenzunterricht gleichwertig.
Ziel ist es, durch die lernförderliche Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht dafür Sorge zu tragen, dass der schulische Erziehungs- und Bildungsauftrag erfüllt werden kann. Dabei wünschen wir uns für das kommende Schuljahr möglichst viel Normalität im Interesse aller am Schulleben Beteiligten.“
(Auszug aus dem Brief der Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Yvonne Gebauer aus der „Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht“ des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2020 S.3)
1. Einleitung
Der Präsenzunterricht ist an der Martinusschule der Regelfall. Sollte dieser nicht möglich sein, wird stattdessen Lernen auf Distanz angeboten. Dieses erfolgt über ein Padlet, auf dem in Form eines Wochenplans Aufgaben für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt werden. Das hier vorliegende Konzept gilt bei Abwesenheit der ganzen Klasse oder im Fall einer Teilung der Klasse in Gruppen mit abwechselnder Präsenzpflicht und Distanzunterricht. Falls einzelne Schülerinnen oder Schüler nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, werden individuelle Lösungswege gesucht. Dabei können Teile des Konzeptes zum Tragen kommen.
Alle Klassenlehrerinnen unserer Schule haben geeignete Kommunikationswege mit allen Eltern der Klasse etabliert, um im Bedarfsfall Nachrichten auszutauschen. Die bestehenden Austauschwege können erhalten bleiben. In Zukunft soll die Kommunikation über das landeseigene Programm Logineo bestritten werden.
2. Ergebnisse der Umfrage zur Ausstattung der Schülerinnen und Schüler
Die in der Schule durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass alle Schülerinnen und Schüler einen Internet-Zugang zu Hause haben und nur wenige Kinder über kein geeignetes Endgerät verfügen können. Schülerinnen und Schüler, die auf ein Leihgerät angewiesen sind, können auf Nachfrage bei der Klassenlehrerin ein Leihgerät von der Schule erhalten, sobald diese Geräte von der Gemeinde bzw. der Landesregierung zur Verfügung gestellt werden. Die Schule verfügt derzeit über zwei IPads, die durch den Förderverein gespendet wurden, sowie zwei privat gespendete Geräte, die im Falle einer Quarantäne von der Schule ausgeliehen werden können. Sollten Sie ein Leihgerät benötigen, können Sie den Bedarf bei der Klassenleitung anmelden und über die Schulleitung ein Leihgerät beantragen.
Einige Haushalte verfügen über keinen Drucker. Da die Schule keine Möglichkeit hat Drucker zu verleihen, werden Arbeitsblätter in der Regel in der Schule ausgeteilt. Sollte es aus Quarantäne-Gründen nicht möglich sein, die Arbeitsblätter in der Schule abzuholen, können die Kinder alternativ nur die Ergebnisse schriftlich festhalten, während sie die Arbeitsblätter auf einem Digitalen Endgerät anschauen. Im ersten Schuljahr wäre es eventuell auch möglich, dass Eltern diese abschreiben und den Kindern zur Verfügung stellen.
Falls Eltern Probleme haben, die von der Schule geforderten Apps zu installieren und diese Schwierigkeiten nicht durch den Austausch mit anderen Eltern oder Ihrer Eigeninitiative zu lösen sind, können Sie Hilfe bei den Lehrerinnen einholen.
3. Vorgehensweise im Falle von Distanzunterricht
Materialübermittlung:
Abgabe, Kontrolle und Feedback:
„Das Aufrechterhalten der Motivation der Lernenden ist in jedem Unterricht, im Distanzunterricht jedoch in besonderem Maße, von großer Bedeutung. Motivation wird unter anderem durch wertschätzende Rückmeldung genährt. Daher ist es wichtig, dass die Arbeiten der Schülerinnen und Schüler wahrgenommen werden und dass sie ein entsprechendes Feedback erhalten. Zudem ermöglicht Feedback eine zielgerichtete Weiterarbeit.“ (Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2020)
Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. Dieses von der Landesregierung formulierte Ziel betrifft Präsenzunterricht so wie das Lernen auf Distanz gleichermaßen. Vor diesem Hintergrund sind Aufgaben beim Lernen auf Distanz ebenso zu erfüllen wie im Regelunterricht. Daher sind Eltern verpflichtet ihre Kinder bei der Erledigung der Aufgaben und deren Übermittlung zu unterstützen.
Pflicht:
Optional:
Bei länger andauerndem Distanzunterricht können optional folgende Möglichkeiten in den Klassen zum Tragen kommen:
Leistungsüberprüfung:
Alle angeforderten, aber nicht eingereichten Arbeiten gelten als nicht erbrachte Leistungen und werden als solche gewertet.
Falls Präsenzunterricht nicht möglich sein sollte, kann die individuelle Bewertung der Schülerinnen und Schüler über folgende Wege erfolgen:
Leistungsbewertung:
Die Leistungsbewertung sollte aufgrund der ungewohnten und schwierigen Lage wohlwollend erfolgen. Es muss berücksichtigt werden, ob jedem Kind ein ruhiger Arbeitsplatz und eine entsprechende Ausstattung zur Verfügung stand.
Die Leistungsüberprüfungen werden so angelegt, dass sie die Lernentwicklung bzw. den Lernstand der Kinder angemessen erfassen und Grundlage für die weitere Förderung sind. Die Rückmeldung einer Leistungsüberprüfung erfolgt differenziert und hebt Stärken und Schwächen hervor.
Die eigenständige Leistung spielt hier als Grundsatz der Chancengleichheit eine entscheidende Rolle. Insbesondere beim Lernen auf Distanz sollte der Grad der häuslichen Unterstützung berücksichtigt werden.
Ruhezeiten:
Grundsätzlich ist es wichtig, dass sowohl Zeiten der Erreichbarkeit als auch der Nichterreichbarkeiten (Ruhezeiten) festgelegt und kommuniziert werden.
Es gelten verbindliche Erreichbarkeitszeiten, die bitte von Eltern und Erziehungsberechtigten zu akzeptieren sind. Jede Lehrkraft legt sie für sich selbst fest und kommuniziert diese.
Sollten Kolleginnen ggf. auch während ihrer Ruhezeiten ihre Mails beantworten oder Telefonate mit Eltern führen, so ist daraus keine Übertragbarkeit auf andere Kolleginnen ableitbar. Jede Lehrkraft gestaltet die eigene Arbeitszeit außerhalb der Unterrichtszeiten individuell, angepasst an die eigenen Familienverhältnisse.
Stand: Februar 2021